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Abklärung

Die Abklärung verfolgt das Ziel, die Ausbildungstauglichkeit und das Ausbildungsniveau einer Person zu klären.

Abklärung

Die ABKLÄRUNG verfolgt das Ziel, die Ausbildungstauglichkeit und das Ausbildungsniveau einer Person, unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Einschränkungen, zu klären. Ein Schlussgespräch mit den Arbeitgebenden gibt detailliert Auskunft über die aktuelle Berufs- oder Arbeitseignung.

Vorgehen:

  • Anmeldung der Person durch die Auftraggebenden (IV-Stelle, Sozialdienst, Jugendamt, Taggeldversicherung oder Privatpersonen)
  • Erstgespräch mit der Person (ggf. gesetzliche Vertretung / Beistand), Auftraggebende und Avantos Coach
  • Akquise eines geeigneten Unternehmens, das bereit ist, die Person während der vierwöchigen Abklärung professionell zu begleiten
  • Definition geeigneter Arbeiten entsprechend den Ressourcen der Person
  • Zeitnahe Berichterstattung von Avantos an die Auftraggebenden, durch regelmässige Besuche am Arbeitsplatz der Person
  • Sehr hohe Erreichbarkeit für Arbeitgebende, die Person und die Auftraggebenden
  • Auswertungsgespräch mit allen Beteiligten, mit der Klärung der Ausbildungstauglichkeit und dem Ausbildungsniveau sowie der Definition weiterführender Massnahmen und der Ausbildungsbedingungen

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Melden Sie sich bei unserer Geschäftsstelle für ein unverbindliches Gespräch:

info@avantos.ch
+41 31 832 45 36